Bildungsgutscheine




Dieses Vorhaben wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500 € können Erwerbstätige erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600 € (oder 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt.

Mindestens die gleiche Summe müssen sie aber selbst für die Weiterbildung aufbringen.

Wenn Sie die weiteren Kriterien bzgl Einkommen und Aufenthaltsstatus erfüllen, können Sie grundsätzlich über die Bildungsprämie gefördert werden.

Grundsätzlich geeignet sind alle Maßnahmen, die

- außerhalb des Betriebes stattfinden, dem Sie angehören,
- die Kenntnisse und Fertigkeiten vermitteln, die dem beruflichen Fortkommen, nicht etwa der freizeitorientierten Bildung dienen und die über arbeitsplatzbezogene Anpassungsfortbildungen hinausgehen.

Wichtig ist es, dass sich Kunden vor der Anmeldung zum Kurs an eine Beratungsstelle wenden. Eine passende Beratungsstelle können Sie auf der Deutschlandkarte des Bildungsprämienportals recherchieren.

  Informationen von ISA zur Abwicklung des Bildungs- prämiengutscheins:

a) Voraussetzung für die Annahme des Prämiengutscheins ist die Zahlung des gesamten Eigenanteils in einer Summe vor Beginn des Kurses - auch bei Kursblöcken.

b) Ein Vorauszahlungsrabatt kann im Falle der Inanspruchnahme des Prämiengutscheins nicht gewährt werden; da die Einlösung des Prämiengutscheines von der entsprechenden Zahlungsstelle nicht vor Beginn des Kurses/ Kursblockes stattfindet und somit die Voraussetzung für die Gewährung dieses Rabatts entfällt.

c) Bei Inanspruchnahme der Bildungsprämie sind bei ISA-Kursen keine weitere Ermäßigungen möglich.